|
Karte
St.
Jakob - Plattling
Pfarrkirche
Michaelsbuch
Filialkirche
Steinkirchen
Wallfahrtskirche
Haunersdorf
Rokokokirche
Loh
Die
Wischlburg
Wirtschaftsmittelpunkt
Plattling
Plattling
- Eisenbahnerstadt
Das
Mündungsgebiet der Isar
|
10.09 Das Mündungsgebiet der Isar
Definition und geographische Abgrenzung
Das Mündungsgebiet der Isar ist eine Auenlandschaft
und wird als Naturschutzgebiet unter dem amtlichen Bezeichnung "Isarmündung"
geschützt. Es umfasst das Gebiet zu beiden Seiten der Isar von
Plattling bis zur Donau und hat eine Größe von 808 ha.
Entstehung des Mündungsgebietes
Das Mündungsgebiet ist Schwemmland und wurde geschaffen
und gestaltet von der Isar in der erdgeschichtlichen Epoche der Eiszeit
und in dem darauffolgenden Zeitraum. Die Schmelzwasser der Isar, die
in ihrem Ober- und Mittellauf den mitgeführten Schotter, Kies und
Sand bereits abgelagert hatten, legten im Mündungsgebiet die feinen
Schwebstoffe ab. Überschwemmungen und Flussbettverlagerungen schufen
Senken (=Altwasser) und Erhöhungen (=Trockenstandorte, sog. "Brennen").
Regelmäßige Hochwasser im Frühjahr setzten weite Gebiete
unter Wasser. So wurden jene Voraussetzungen geschaffen, dass sich "eine
der bedeutendsten Auenlandschaften Mitteleuropas" entwickeln konnte.
Beschreibung der Auenlandschaft
1. Gliederung der Auenlandschaft
Die Auenlandschaft ist ein Auwaldgürtel und
gliedert sich in Weichholzaue, Hartholzaue und in groß angelegte
Pappelkulturen. Das gesamte Gebiet ist durchsetzt mit Altwassern,
Streuwiesen und periodisch austrocknenden Tümpeln. Im Schnitt
werden große Teile der Auenlandschaft ein- bis zweimal jährlich
überflutet.
2. Die Flora der Auenlandschaft
a) Weichholzaue (stark beflutet):
Bruchweide, Grauweide, Korbweide, Purpurweide,
Silberweide, Grauerle - Große Brennnessel, Klettenlabkraut,
Taubnessel, Nesselseide, Wilder Hopfen, Waldrebe, Ufersaumastern
u. a.
b) Hartholzaue (schwach beflutet):
Eiche, Hainbuche, Bergahorn, Feldahorn, Feldulme,
Winterlinde, Esche - Gewöhnlicher Schneeball, Liguster,
Kreuzdorn, Pfaffenhütchen.
Heckenkirsche, Schlehe, Seidelbast, Weißdorn, Blaustern,
Gewöhnliches Hexenkraut, Hohe Schlüsselblume, Perlgras,
Scharbockskraut, Waldzwecke, Waldsegge u.a.
c) Pappelkulturen:
Kultur-, Grau- und Silberpappeln
d) Altwasser:
Teichrosen, Schilf, Wasserlinsen, Schwimmlebermoos, Wasserfeder
u. a.
e) Streuwiesen:
Pfeifengras, Kopfbinsen u.a.
3. Rote Liste bedrohter Pflanzen
Die Auenlandschaft ist "noch" Heimat
von: Blauer Eisenhut, Blaustern, Breitblättrige Sumpfwurz,
Duftendes Mariengras, Fleischrotes Knabenkraut, Frühlingsknotenblume,
Hohes Veilchen, Langblättriger Ehrenpreis, Lungenenzian, Moorveilchen,
Mehlprimel, Schwarze Akelei, Trollblume, Türkenbund, Weiße
Seerose, Weiße Waldhyazinthe, Sumpfgladiole u.a.
4. Die Fauna der Auenlandschaft
Die Landschaft ist Brutgebiet von mindestens
30 bedrohter Vogelarten: Weißsternige Blaukehlchen, Rot- und
Schwarzmilan, Rohrweihe, Schnatter-, Krick-, Knäk- und Löffelente,
Zwergdommel, Wiesenpieper, Eisvogel, Schilfrohrsänger u. a.
Die Landschaft ist Rastgebiet durchziehender Vogelarten:
Singvögel, Watvögel.
Die Landschaft ist Lebensraum für ca. 150 Nachtfalter-
und Tagfalterarten. Hier leben noch der Große Moorbläuling
und das Rotbraune Wiesenvögeichen. Auch der Biber hat wieder
Fuß gefasst.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Isarmünd"
Von der ursprünglichen Gestalt der Auenlandschaft
ist nur mehr ein bescheidener Teil erhalten. Flussbegradigung (1888
- 1898) und Eindeichung (1910 - 1914) nahmen der Isar ihren Wildflusscharakter
und große Gebiete der ursprünglichen Stromlandschaft sind
bereits der land-und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Die Verordnung vom 01. März 1990 soll beitragen,
die noch bestehende Auenlandschaft im jetzigen Zustand zu erhalten.
Sie verbietet Eingriffe in Flora und Fauna im Sinne der Artenverminderung
und Artenausrottung. Sie untersagt jedwede Art der Beeinträchtigung
der standortgebundenen Pflanzen- und Tierwelt. Im Einzelnen beinhaltet
die Verordnung detaillierte Vorschriften für die land- und forstwirtschaftliche
Bodennutzung, für Jagd und Fischerei und für den Erholungssuchenden.
Für letzteren gilt unter anderem: Öffentliche Wege nicht verlassen
- nicht baden - nicht zelten - keine sportlichen Wettkämpfe durchführen
- nicht lärmen - Bäume mit Horsten und Höhlen nicht besteigen
- geschützte Pflanzen nicht entfernen - Brutstätten nicht
aufsuchen.
Empfehlenswerte Zeit für einen Unterrichtsgang
Vor der Belaubung bildet vor allem die Krautschicht
mit ihren vielen bunten Frühblühern einen ersten Höhepunkt
des pflanzlichen Wachstums. Besonders gut zeigt sich das in der Hartholzaue.
In dieser Zeit ist das Gebiet auch noch frei von Stechmücken.
Literatur:
- H. Bleibrunner, Beiträge zur Heimatkunde von Niederbayern
- Heimatbuch des Landkreises Deggendorf "Auf der Sonnenseite
des Bay. Waldes"
- Zeitschrift "Natur und Landschaft", 66. Jg. H. 1 Januar
1991
- Amtsblatt der Regierung von Niederbayern, Nr. 4 vom 23.02.1990
|